Taufe
Die Taufe ist uns in der evangelischen Kirche sehr wichtig: Zusammen mit dem Heiligen Abendmahl bezeichnen wir die Taufe als „Sakrament“, also etwas, das uns heilig ist.
Viele Christinnen und Christen werden bereits im Kindesalter getauft. Aber auch Jugendliche und Erwachsene können getauft werden. Dabei steht die Zusage Gottes im Mittelpunkt, dass er immer bei dem Getauften bleibt, bis zum Ende der Welt. Diese Zusage geht zurück auf den Auftrag von Jesus Christus, Menschen auf den Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen (Mt 25). Deshalb taufen wir als evangelische Kirche in diesem Auftrag.
Die Taufe ist ein einmaliges Geschehen: Sie kann weder zurückgenommen werden, noch wiederholt. Ist jemand getauft, bleibt er für immer ein Kind Gottes. Daran ändert auch ein möglicher Kirchenaustritt oder sonstige Abwendung von Gott oder der Kirche nichts. Auch eine erneute Taufe ist nicht möglich.
Paten
Das Patenamt ist ein kirchliches Amt, das in der Kirche sehr ernst genommen wird. Aufgabe des Paten/der Patin ist es, Zeugnis in Tat und Wort von der Taufe abzulegen. Dies bedeutet, dass sie den Täufling begleiten, für ihn beten, ihm in Fragen des christlichen Glaubens beistehen und ihn an seine Taufe erinnern. Das Patenamt beginnt mit dem Moment der Taufe und endet mit der Konfirmation des Täuflings, da er dann selbst als mündiger Christ gilt. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Pate selbst getauft und möglichst auch konfirmiert ist. In Ausnahmefällen können auch Christinnen und Christen anderer Konfessionen (z.B. Katholiken) als Paten zugelassen werden, sofern ihre Kirche Mitglied des „ACK“ (Arbeitskreis christlicher Kirchen) ist. Ausgetretene, ehemalige Kirchenmitglieder, Nicht-Getaufte oder Nicht-Christen können kein Patenamt übernehmen. Sollte ein Pate seinen Erstwohnsitz in einer anderen Gemeinde als Beerfelden haben, muss er von seiner Heimatgemeinde einen „Patenschein“ vorlegen: Dieser wird kostenfrei vom örtlichen Gemeindebüro ausgestellt.