Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist die geistliche Leitung einer Gemeinde. Ihm gehören die Pfarrer und gewählte Ehrenamtliche an.
Gewählt wird der Kirchenvorstand alle sechs Jahre. Die letze Wahl fand im Juni 2021 statt, das bedeutet, dass die nächste Kirchenvorstandswahl 2028 stattfinden wird. Gewählt werden kann jedes konfirmierte Kirchenmitglied ab 18 Jahren, das bereit ist, in der Kirchengemeinde einen verantwortungsvollen Dienst zu übernehmen. Erstmalig wurde 2021 auch ein Jugendmitglied gewählt: Rebekka Michel aus dem schönen Ober-Sensbach hat auf den Kirchenvorstandssitzungen Sitz- und Rederecht und vertritt die Jugend im Kirchenvorstand.
Nicht nur weltliches, sondern auch geistliches Gremium
Der Kirchenvorstand ist mehr als ein Vorstand, wie man ihn aus z.B. von Vereins- oder Parteivorständen kennt. Er führt nämlich nicht nur die Geschäfte der Kirchengemeinde und ist verantwortlich für z.B. den Beschluss der Jahresrechnung etc., sondern er ist auch zuständig für die Belange der Gottesdienste, für die ordentliche und lautere Verkündigung, sowie für die verantwortungsvolle Verwaltung der Sakramente. Insofern ist der Kirchenvorstand nicht nur ein weltliches, sondern auch ein geistliches Gremium, das seine Entscheidungen vor Gott trifft und ins Gebet trägt. Deshalb spielen politische oder weltanschauliche Fragestellungen für den Kirchenvortand nur insofern eine Rolle, als sie für die Kirchengemeinde von geistlichem Belang sind.
Wer ist im Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus Pfarrern und den gewählten Ehrenamtlichen. Die Größe des Kirchenvorstandes orientiert sich an der Größe der Kirchengemeinde. In Beerfelden ist der Kirchenvorstand derzeit 19 Personen stark.
Aus seiner Mitte wählt der Kirchenvorstand einen Vorsitzenden. Dies soll ein Ehrenamtlicher sein. Wir sind dankbar und stolz, dass wir in Beerfelden erneut Dr. Raimund Keysser für dieses Amt gewinnen konnten. Sein Stellvertreter ist Pfarrer Roland Bahre, der damit auch Geschäftsführender Pfarrer ist.
Der Kirchenvorstand wählt außerdem Ausschüsse mit jeweiligen Vorsitzenden: In Beerfelden gibt es insgesamt elf Ausschüsse: Neben Bauausschuss, Finanzausschuss, Diakonieausschuss, Liturgieausschuss und Vermietungs-/Verpachtungsausschuss gibt es seit Ende 2020 auch einen Corona-Ausschuss, der die Änderungen der Corona-Verordnungen auf die Gegebenheiten der Kirchengemeinde anwendet. Sind in einer Gemeinde Menschen angestellt, z.B. Küster, Gemeindesekretärinnen, Organisten etc., sind deren Dienstvorgesetzte der Kirchenvorstand, der diese Vorgesetztenfunktion an den Personalausschuss deligiert. Außerdem gibt es einen personenstarken Kita-Ausschuss und seit 2021 auch einen Kinder- und Jugendausschuss, der sich um die konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit bemüht. Schließlich gibt es noch einen Web-Ausschuss und ein Redaktionsteam für den Gemeindebrief „Kirchenfenster“ und gewählte Synodale auf die Dekanatssynode.
Ist eine Pfarrstelle vakant, wird ein neuer Pfarrer ebenfalls vom Kirchenvorstand gewählt. Dennoch sind die Pfarrer nicht Angestellte des Kirchenvorstandes oder der Kirchengemeinde, sondern stehen in der Dienstgemeinschaft der Landeskirche.
Natürlich gibt es neben der Kirchenvorstandsarbeit eine Vielzahl von weiteren ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern in der Kirchengemeinde. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Ideen oder Anregungen haben!