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Bildung von Nachbarschaftsräumen bedeutet das Ende der gemeinsamen Kirchengemeinde Schöllenbach Bullau

Unter dem Begriff „ekhn 2030“ gestaltet unsere Landeskirche derzeit einen Zukunftsprozess, der bis in die Kirchengemeinden spürbare Auswirkungen haben wird.

Hinterfragt und betrachtet werden vor dem Hintergrund erwarteter sinkender Mitgliederzahlen verbunden mit verminderten Kirchensteuererträgen alle kirchlichen Arbeitsfelder.

Für die Gemeindeebene wurde der Zusammenschluss innerhalb eines Dekanats zu Nachbarschaftsräumen beschlossen. Diese sollen eine gewisse Mindestgröße an Gemeindemitgliedern haben und von einem Verkündigungsteam (mehrere Pfarrer, Gemeindepädagoge und Kirchenmusiker) betreut werden. Damit soll auch ein Entwicklungskonzept für den Umgang mit dem vorhandenen Gebäudebestand verbunden werden.  

Der Diskussionsprozess zu dieser Thematik ist in den einzelnen Kirchenvorständen und der Dekanatssynode schon sehr weit fortgeschritten und soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. In der Planung sind dekanatsweit 3 Nachbarschaftsräume.

Auch unser Kirchenvorstand hat sich intensiv mit den Zukunftsplanungen beschäftigt und auch zu einer Gemeindeversammlung am 03. November 2023 ins DGH Bullau eingeladen. Zu dieser mit rund 20 Gemeindemitgliedern gut besuchten Veranstaltung konnten wir unseren Dekan Pfarrer Carsten Stein und seinen Stellvertreter Pfarrer Norbert Feick begrüße, die die Planungen aus erster Hand präsentierten und auch ein offenes Ohr für kritische Fragen bzw. Befürchtungen hatten.

Sämtliche diskutierten Varianten zur Bildung von Nachbarschaftsräumen sehen aufgrund der besonderen räumlichen Situation unserer Kirchengemeinde eine unterschiedliche Zuordnung der beiden Gemeindeteile vor. Für den Gemeindeteil Bullau scheint es nicht wirklich sinnvoll zu sein, in einen Nachbarschaftsraum, der bis nach Hirschhorn und Neckarsteinach reicht, zu wechseln. Auf der anderen Seite wäre auch eine Zuordnung von Schöllenbach (mit Hesselbach und Kailbach) ins Mümlingtal an Beerfelden vorbei realitätsfremd und unpraktikabel.

Der Kirchenvorstand hat daher den aus emotionalen Gründen nicht leichten Beschluss gefasst, einer unterschiedlichen Zuordnung der Gemeindeteile Schöllenbach nach Beerfelden und Bullau nach Erbach zuzustimmen. Da diese Neuausrichtung die Sinnhaftigkeit des Fortbestands der Kirchengemeinde im heutigen Zuschnitt in Frage stellt, hat der Kirchenvorstand gleichzeitig auch die Initiative ergriffen, dass Gespräche über eine Aufhebung der am 01. April 2023 130 Jahre bestehenden gemeinsamen Kirchengemeinde geführt werden.

Dem Kirchenvorstand ist es sehr wichtig, dass auch für die Zukunft eine klare Zuordnung und Zuständigkeitsregelung hinsichtlich der pfarramtlichen Versorgung gewährleistet wird sowie die Sicherstellung regelmäßiger Gottesdienste in den beiden Kirchen gegeben ist.

Es ist nun Aufgabe der drei beteiligten Kirchenvorstände, gemeinsam mit Dekanat und Kirchenverwaltung die notwendigen formalen Schritte zur Neuordnung in unserem Gebiet einzuleiten und das jeweilige Zusammenwachsen zu gestalten.

Über die weitere Entwicklung dieser Zukunftsfrage werden wir Sie informieren.

Thomas Ihrig

KV-Vorsitzender


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