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Wichtige Vereinbarungen

Folgende Vereinbarungen gehen die Konfirmanden und ihre Eltern/Sorgeberechtigten durch ihre Teilnahme am Konfirmandenunterricht ein:

  • Die regelmäßige Teilnahme am Konfirmandenunterricht: Zu Beginn des Konfirmandenjahres erhalten die neuen Konfirmanden einen Terminplan mit den Konfirmandenunterrichtsstunden. Diese finden regulär dienstags nachmittags statt. In Absprache zwischen der Landeskirche und dem Land Hessen finden dienstags keine schulischen Veranstaltungen statt. Sollte es doch zu Terminkollisionen kommen, melden Sie sich bitte umgehend bei einem der Pfarrer. Nur sporadische Besuche des Konfirmandenunterrichtes, etwa wegen sportlicher und vereinsbedingter Bindung des Konfirmanden, sind nicht grundsätzlich möglich.
  • Teilnahme an der Konfirmandenrüstzeit: Zu Beginn des Konfirmandenjahres findet in der ersten oder zweiten Schulwoche von Donnerstagnachmittag bis Sonntag früh eine Konfirmandenrüstzeit statt. In ihr werden die Konfirmanden mit einem zentralen Thema des evangelischen Glaubens vertraut gemacht, nämlich das Heilige Abendmahl. Die Teilnahme an der Konfirmandenrüstzeit ist für alle Konfirmanden verpflichtend, nur Krankheit oder schwerwiegende Ereignisse können in besonderen Ausnahmefällen zu einer Befreiung führen. Die Rüstzeit ist mit geringen Kosten für die Verpflegung vorort verbunden. Wem diese Finanzierung schwer fällt, kann getrost einen Pfarrer/eine Pfarrerin des Vertrauens ansprechen: Wir finden eine individuelle Lösung, damit der Konfirmand dennoch an der Rüstzeit teilnehmen kann!
  • Sollte ein Konfirmand aus Krankheitsgründen an einem Nachmittag nicht an einem Konfirmandenunterricht teilnehmen können, ist ein Pfarrer/eine Pfarrerin telefonisch über das Fehlen zu unterrichten. Eine Mitteilung/Entschuldigung über einen anderen Konfirmanden ist hierbei nicht ausreichend.
  • Zu Beginn des Konfirmandenjahrgangs werden Lernzettel ausgeteilt mit Texten, Psalmen und Liedern, die zur Konfirmation auswendig zu lernen sind. Keine Angst: Es ist eine überschaubare Menge! Gerade deshalb bestehen wir allerdings darauf, dass diese wenigen Texte auch gelernt werden, denn sie sind für das Verstehen und die Teilnahme an den Gottesdiensten unserer Gemeinde wesentlich. In begründeten Ausnahmefällen, wie etwa Lernbehinderung oder –schwierigkeiten des Konfirmanden, kann eine individuelle Lösung gefunden werden. Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihres Vertrauens.
  • Ebenso ist es wichtig, als Konfirmand auch regelmäßig an den Gottesdiensten in der Gemeinde teilzunehmen. So müssen die Konfirmanden während des Konfirmandenjahres mindestens 25 Gottesdienste besucht haben, um zur Konfirmation zugelassen zu werden. Bitte beachten: Es wurden in der Vergangenheit Konfirmanden zur Konfirmation nicht zugelassen, weil sie zu wenige Gottesdienste besucht hatten. Dies ist schade und das möchte niemand!
  • Die Konfirmandenzeit ist die Chance, die Gemeinde mit ihren vielfältigen Aufgaben kennenzulernen. Es werden daher immer mal wieder Besuche unterschiedlicher gemeindlicher Gruppen stattfinden. Die Termine werden dann gesondert bekanntgegeben.
  • Nach der Konfirmation findet an einem Montag eine gemeinsame Reise in den Europapark nach Rust statt, wo wir gemeinsam den Abschluss der Konfirmandenzeit feiern wollen. Diese Fahrt ist nicht verpflichtend, sondern stellt ein Angebot unserer Kirchengemeinde dar, noch einmal gemeinsam etwas zu erleben, das nichts (oder nicht viel) mit Kirche zu tun hat.
  • Schulbefreiung: Für den Freitag der Rüstzeit, für den Montag der Reise zum Europapark und für den Montag nach der Konfirmation besteht für die Jugendlichen ein Anspruch auf einen schulfreien Tag. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind am Montag nach der Konfirmation schulfrei hat, melden Sie sich bitte bereits zu Beginn der Konfirmandenzeit im Gemeindebüro, damit der entsprechende Antrag ausgefüllt werden kann. Einen Anspruch auf einen schulfreien Tag am Tag des Ausfluges zum Europapark hat nicht, wer an dem Ausflug nicht teilnimmt.

Wie immer gilt: Es gibt nichts, über das nicht gesprochen werden könnte! Bei Fragen oder Wünschen, wenden Sie sich gerne an einen Pfarrer/Pfarrerin Ihres Vertrauens. Es kann bestimmt eine gute Lösung gefunden werden!

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