Konfirmation

Im Alter zwischen 13 und 15 Jahren können Jugendliche unserer Gemeinde konfirmiert werden. Sie empfangen dabei einen besonderen Konfirmationssegen und erlangen kirchengemeindliche Volljährigkeit.

Die Konfirmation hat dabei ganz viele unterschiedliche Bedeutungen:

Bekenntnis zur Taufe und zur Gemeinde

Das Wort „Konfirmation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „bestätigen“. Konfirmanden bestätigen im Konfirmationsgottesdienst ihre Taufe und den Wunsch, unter dem Segen Gottes zu leben. Zugleich werden sie auch von der Gemeinde als mündige Christinnen und Christen bestätigt. Deshalb muss der Konfirmation der Konfirmanden immer auch der Kirchenvorstand zustimmen, was dieser in der Regel gerne und mit Freude tut.

Übergangsritus und Erwachsenwerden

Die Konfirmation findet bewusst in einem Alter statt, in dem sich im Leben der Jugendlichen viel verändert. Früher war nach der Konfirmation für viele die Schule beendet und sie begannen ihre Ausbildung. Knaben wurden zu jungen Männern und trugen zur Konfirmation zum ersten Mal lange Hosen und einen Anzug. Mädchen kamen ins heiratsfähige Alter und wurden in offiziellen Anschreiben gesiezt. Auch heute stellt die Konfirmation im Leben der Konfirmierten ein wichtiges Ritual dar: So ist die Konfirmation traditionell mit dem Erwachsenwerden verbunden. Deshalb erhalten die Konfirmierten nach ihrer Konfirmation auch aktives Wahlrecht bei Kirchenvorstandssitzungen: Sie können den Vorstand einer Gemeinde wählen! Außerdem können sie nach ihrer Konfirmation selbst Pate werden, denn die Patenschaft ihrer eigenen Paten endet mit dem Tag ihrer Konfirmation, weil sie nun selbst als mündige Christen vor Gott Verantwortung übernehmen.

Segen

Diese Zeit wollen wir als Kirchengemeinde begleiten. So erhalten die Konfirmanden im Konfirmationsgottesdienst einen ganz besonderen Konfirmationssegen, der auf den großen mittelalterlichen Reformator Martin Bucer zurückgeht: „Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist sei allezeit bei dir. Er sei dir Schutz und Schirm vor allem Argen/allem Bösen, Hilfe und Kraft zu allem Guten, dass du bewahrt werdest im rechten Glauben“. Diesen Segen empfängt der Konfirmand im Knien vor dem Altar und dieser Segen wird in unserer Kirche nur von einem Pfarrer/Pfarrerin gespendet.

Sendung

Konfirmierte sind durch den Konfirmationssegen in die Welt gesandt, um selbst durch ihr Leben und ihr Tun Zeugnis abzulegen von Gott und der Kirche. Sie sind aufgerufen, in Verantwortung vor Gott und den Menschen ihren christlichen Glauben zu leben und als mündige Christen selbst Verantwortung als Christinnen in der Welt zu zeigen.

Checkliste für die Konfirmation/den Konfirmandenunterricht

  • Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren können bei uns konfirmiert werden.
  • Die Anmeldungen für den Konfirmandenunterricht erfolgen nach Aufruf in der „Oberzent aktuell“ immer ein Jahr vor dem Konfirmationstermin.  Dieser findet immer am Sonntag vor Christi Himmelfahrt statt. Die Aufnahme des neuen Konfirmandenjahrgangs findet regulär am Pfingstmontag um 18:30 Uhr in der Martinskirche in Beerfelden statt. Spätestens hier können die Konfirmanden sich verbindlich für den Konfirmandenunterricht für das laufende Jahr anmelden.
  • Auch Konfirmanden, die nicht getauft sind, können am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Sie werden dann im Laufe des Konfirmandenjahrs, vor der Konfirmation, getauft. Paten werden für diese Taufe nicht berufen.

Wichtige Vereinbarungen

Folgende Vereinbarungen gehen die Konfirmanden und ihre Eltern/Sorgeberechtigten durch ihre Teilnahme am Konfirmandenunterricht ein:

  • Die regelmäßige Teilnahme am Konfirmandenunterricht: Zu Beginn des Konfirmandenjahres erhalten die neuen Konfirmanden einen Terminplan mit den Konfirmandenunterrichtsstunden. Diese finden regulär dienstags nachmittags statt. In Absprache zwischen der Landeskirche und dem Land Hessen finden dienstags keine schulischen Veranstaltungen statt. Sollte es doch zu Terminkollisionen kommen, melden Sie sich bitte umgehend bei einem der Pfarrer. Nur sporadische Besuche des Konfirmandenunterrichtes, etwa wegen sportlicher und vereinsbedingter Bindung des Konfirmanden, sind nicht grundsätzlich möglich.
  • Teilnahme an der Konfirmandenrüstzeit: Zu Beginn des Konfirmandenjahres findet in der ersten oder zweiten Schulwoche von Donnerstagnachmittag bis Sonntag früh eine Konfirmandenrüstzeit statt. In ihr werden die Konfirmanden mit einem zentralen Thema des evangelischen Glaubens vertraut gemacht, nämlich das Heilige Abendmahl. Die Teilnahme an der Konfirmandenrüstzeit ist für alle Konfirmanden verpflichtend, nur Krankheit oder schwerwiegende Ereignisse können in besonderen Ausnahmefällen zu einer Befreiung führen. Die Rüstzeit ist mit geringen Kosten für die Verpflegung vorort verbunden. Wem diese Finanzierung schwer fällt, kann getrost einen Pfarrer/eine Pfarrerin des Vertrauens ansprechen: Wir finden eine individuelle Lösung, damit der Konfirmand dennoch an der Rüstzeit teilnehmen kann!
  • Sollte ein Konfirmand aus Krankheitsgründen an einem Nachmittag nicht an einem Konfirmandenunterricht teilnehmen können, ist ein Pfarrer/eine Pfarrerin telefonisch über das Fehlen zu unterrichten. Eine Mitteilung/Entschuldigung über einen anderen Konfirmanden ist hierbei nicht ausreichend.
  • Zu Beginn des Konfirmandenjahrgangs werden Lernzettel ausgeteilt mit Texten, Psalmen und Liedern, die zur Konfirmation auswendig zu lernen sind. Keine Angst: Es ist eine überschaubare Menge! Gerade deshalb bestehen wir allerdings darauf, dass diese wenigen Texte auch gelernt werden, denn sie sind für das Verstehen und die Teilnahme an den Gottesdiensten unserer Gemeinde wesentlich. In begründeten Ausnahmefällen, wie etwa Lernbehinderung oder –schwierigkeiten des Konfirmanden, kann eine individuelle Lösung gefunden werden. Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihres Vertrauens.
  • Ebenso ist es wichtig, als Konfirmand auch regelmäßig an den Gottesdiensten in der Gemeinde teilzunehmen. So müssen die Konfirmanden während des Konfirmandenjahres mindestens 25 Gottesdienste besucht haben, um zur Konfirmation zugelassen zu werden. Bitte beachten: Es wurden in der Vergangenheit Konfirmanden zur Konfirmation nicht zugelassen, weil sie zu wenige Gottesdienste besucht hatten. Dies ist schade und das möchte niemand!
  • Die Konfirmandenzeit ist die Chance, die Gemeinde mit ihren vielfältigen Aufgaben kennenzulernen. Es werden daher immer mal wieder Besuche unterschiedlicher gemeindlicher Gruppen stattfinden. Die Termine werden dann gesondert bekanntgegeben.
  • Nach der Konfirmation findet an einem Montag eine gemeinsame Reise in den Europapark nach Rust statt, wo wir gemeinsam den Abschluss der Konfirmandenzeit feiern wollen. Diese Fahrt ist nicht verpflichtend, sondern stellt ein Angebot unserer Kirchengemeinde dar, noch einmal gemeinsam etwas zu erleben, das nichts (oder nicht viel) mit Kirche zu tun hat.
  • Schulbefreiung: Für den Freitag der Rüstzeit, für den Montag der Reise zum Europapark und für den Montag nach der Konfirmation besteht für die Jugendlichen ein Anspruch auf einen schulfreien Tag. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind am Montag nach der Konfirmation schulfrei hat, melden Sie sich bitte bereits zu Beginn der Konfirmandenzeit im Gemeindebüro, damit der entsprechende Antrag ausgefüllt werden kann. Einen Anspruch auf einen schulfreien Tag am Tag des Ausfluges zum Europapark hat nicht, wer an dem Ausflug nicht teilnimmt.

Wie immer gilt: Es gibt nichts, über das nicht gesprochen werden könnte! Bei Fragen oder Wünschen, wenden Sie sich gerne an einen Pfarrer/Pfarrerin Ihres Vertrauens. Es kann bestimmt eine gute Lösung gefunden werden!

Wichtige Informationen zur Konfirmation als Download