Gesamtkirchengemeinde Südlicher Odenwald nimmt Gestalt an

veröffentlicht 23.02.2026 von Thomas Ihrig, Ev. Kirchengemeinde Beerfelden

Wie schon in früheren Ausgaben des „Kirchenfensters“ berichtet, hat unsere Landeskirche unter dem Titel „ekhn 2030“ einen umfangreichen Umstrukturierungsprozess eingeleitet, von dem auch wir nicht ausgenommen sind.

Über dies Schwerpunkte des Projekts und den aktuellen Stand haben wir in der Gemeindeversammlung am 11. Januar 2026 informiert.

Ausgelöst von einem deutlichen Rückgang der Zahl der Gemeindeglieder und damit der Kirchensteuereinahmen, fehlendem Pfarrpersonal in erheblichem Umfang und der Herausforderung bei der Unterhaltung der vorhandenen Gebäude wurden hier verschiedene Vorgaben zur künftigen Organisation und zum Gebäudebestand durch unsere Landeskirche gemacht.

Das Dekanat Odenwald wurde in diesem Zuge in 3 Nachbarschaftsräume aufgeteilt. Den räumlich sehr großen Raum Süd bildet unsere Kirchengemeinde gemeinsam mit Mossautal, Rothenberg, Hirschhorn und Neckarsteinach.

Die beteiligten 5 Kirchengemeinden sind seither sehr partnerschaftlich und konstruktiv an die Frage der zukünftigen gemeinsamen Organisation herangegangen. Vorbereitet durch eine gemeinsame Steuerungsgruppe unter der Leitung unseres KV-Mitglieds Stefan Tragiser wurde zwischenzeitlich durch alle beteiligten Kirchenvorstände die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde zum 01. Januar 2027 einvernehmlich beschlossen. Eine hierzu erforderliche Satzung mit grundlegenden Regelungen wurde nach rechtlicher Prüfung durch die Kirchenverwaltung auf den Weg gebracht.

Der Name des neuen Gebildes lautet: Evangelische Gesamtkirchengemeinde Südlicher Odenwald. Der Sitz wird in Hirschhorn im ehemaligen Pfarrhaus sein. Neben dem dortigen Büro wird auch das Gemeindebüro in unserer Martinskirche in Beerfelden beibehalten, so dass der örtliche Kontakt nicht verloren gehen wird.

Die seitherigen Kirchengemeinden bleiben in dieser neuen Einheit als sogenannte Ortskirchengemeinden erhalten; sie bleiben auch Eigentümer der vorhandenen Grundstücke. Bei der für den 06. Juni 2027 festgesetzten nächsten Wahl der Kirchenvorstände sollen dann jeweils 3 Personen aus diesen in den Gesamtkirchenvorstand gewählt werden. Bis zur Bildung und zur Arbeitsaufnahme des neuen Gremiums wird es 2027 eine Übergangsregelung geben.

Während diese Ebene grundsätzlich alle Aufgaben der beteiligten Ortskirchengemeinden wahrnimmt, wird auf deren Ebene mit der Bildung von Ortsausschüssen sichergestellt, dass das gemeindliche Leben in den einzelnen künftigen Ortskirchengemeinden auch weiterhin vor Ort verantwortet und gestaltet wird. Hierzu wurde in der Satzung eine detaillierte Aufgabenbeschreibung formuliert. Diese Ortsausschüsse bestehen jeweils aus den 3 örtlichen Mitgliedern des Gesamtkirchenvorstands und einer beliebigen Zahl weiterer berufener örtlicher Mitglieder. Hierdurch ergibt sich die Chance, Gemeindeglieder mit ihren vielfältigen Ideen und Talenten in die Gestaltung des kirchlichen Lebens und der örtlichen Angebote einzubinden.

Neu wird auch die Zusammenfassung der Pfarrpersonen, der jeweiligen Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst und der gemeindeübergreifend arbeitenden Kirchenmusiker zu einem Verkündigungsteam. Die bereits punktuell bestehende intensive Zusammenarbeit wird dadurch noch weiter ausgebaut und gestärkt werden. Im Gebiet der neuen Gesamtkirchengemeinde werden perspektivisch statt der seitherigen 7 künftig nur noch 5 Pfarrstellen vorhanden sein.

In einem von der Dekanatssynode im Sommer 2025 beschlossenen Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan wurden auch sämtliche vorhandenen Gebäude (Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser) betrachtet und je nach künftiger finanzieller Beteiligung durch die Landeskirche in 3 Kategorien eingeteilt. Die von unserer Landeskirche angestrebte Verminderung der Baulasten um ca. 20 % wird hier insgesamt zu sichtbaren Veränderungen führen.

Von den Gebäuden in unserer Kirchengemeinde fällt lediglich das derzeit unbewohnte Pfarrhaus mit Gemeindesaal in Schöllenbach aus der Beteilung der Landeskirche vollständig heraus. Es liegt in der Entscheidung des Kirchenvorstands, wie hiermit künftig umgegangen werden soll.

Wir sind mitten in einem spannenden Prozess der organisatorischen Neuordnung in unserer Landeskirche, der sich auch – wie geschildert – konkret auf unsere Kirchengemeinde auswirken wird. Nachdem die grundlegende Weichenstellungen erfolgt sind, stehen die Steuerungsgruppe und die Kirchenvorstände nun vor der Aufgabe, noch viele Detailfragen zu beraten und zu entscheiden, damit der Wechsel zur Gesamtkirchengemeinde gut gelingen wird.

Um die Arbeit auch auf persönlicher Ebene zu intensivieren, wird Ende März 2026 eine gemeinsame zweitägige Klausurtagung der 5 Kirchenvorstände im Kloster Schmerlenbach bei Aschaffenburg stattfinden.

Wir werden über den Fortgang und die weiteren Entscheidungen berichten.

Thomas Ihrig

KV-Vorsitzender