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Wichtige Informationen zur Kirchenvorstandswahl

Der Kirchenvorstand ist die geistliche Leitung einer Kirchengemeinde und damit das höchste Gremium der Kirchengemeinde. Die Kirchenvorstandswahl im Juni ist somit für die Kirchengemeinde eine sehr wichtige Wahl, denn es geht um das höchste Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde!

Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes?

Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus den Pfarrern und den gewählten Ehrenamtlichen. Bei der Kirchenvorstandswahl in Beerfelden treten insgesamt 21 Kandidaten an, von denen insgesamt 16 Personen gewählt werden. Zusammen mit den drei Pfarrern besteht nach der Wahl der Kirchenvorstand somit aus insgesamt 19 Personen.

In Schöllenbach-Bullau treten insgesamt sieben Kandidaten an, von denen insgesamt fünf gewählt werden. Zusammen mit Pfarrerin Claudia Borck besteht nach der Wahl der Kirchenvorstand aus insgesamt sechs Personen.

Aus seiner Mitte wählt der Kirchenvorstand dann einen Vorsitzenden. Dies soll am besten ein Ehrenamtlicher sein. Findet sich kein Ehrenamtlicher in den Reihen des Kirchenvorstandes, der den Vorsitz übernehmen kann, übernimmt einer der Pfarrer den Vorsitz. In Beerfelden ist mit Dr. Raimund Keysser zum ersten Mal ein Ehrenamtlicher Vorsitzender des Kirchenvorstandes und wir sind dankbar, dass er sich bereit erklärt hat, wieder erneut für den Kirchenvorstand zu kandidieren. Wenn ein Ehrenamtlicher den Vorsitzenden stellt, muss ein Pfarrer Stellvertreter sein: Dies ist seit 2016 Pfarrer Roland Bahre. Er übernimmt die Funktion des „Geschäftsführendes Pfarrers“.

Der Kirchenvorstand wählt außerdem Ausschüsse mit jeweiligen Vorsitzenden: In Beerfelden gibt es einen Bauausschuss, einen Finanzausschuss, einen Personalausschuss, einen Liturgieausschuss und seit einiger Zeit auch einen Corona-Ausschuss, der die neuesten Erlässe für das Gesamtgremium vorbereitet. Diesen Gremien müssen nicht nur Kirchenvorsteher angehören, sondern es können auch Ehrenamtliche mitarbeiten, die nicht Mitglieder des Kirchenvorstandes sind. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse vor, die dem Kirchenvorstand dann in der Gesamtsitzung vorgeschlagen werden.

Kirchenvorstand wählt Pfarrer

Eine wichtige Aufgabe, die dem nun zu wählenden Kirchenvorstand zukommen wird, ist die Wahl von neuen Pfarrpersonen. Es ist abzusehen, dass innerhalb der Amtszeit des nun neu zu wählenden Kirchenvorstandes (6 Jahre) wichtige Pfarrerwahlen anstehen. Pfarrer sind zwar nicht „Angestellte“ des Kirchenvorstandes oder der Kirchengemeinde, denn Pfarrer stehen in der Dienstgemeinschaft der Landeskirche. Der Kirchenvorstand ist daher den Pfarrern nicht weisungsbefugt – oder umgekehrt. Und doch muss in einem besonderen Verfahren jeder Pfarrer in der Regel vom Kirchenvorstand gewählt werden. Die anstehenden Pfarrerwahlen sind etwas sehr Wichtiges, was für die Kirchengemeinde eine große Bedeutung hat!

Der Kirchenvorstand ist auch rechtlich das Organ, das die Kirchengemeinde juristisch vertritt: Sind in einer Gemeinde Menschen angestellt, z.B. Küster, Gemeindesekretärinnen, Organisten, Hausmeister etc., sind deren Dienstvorgesetzte der Kirchenvorstand, der aus seiner Mitte Verantwortliche wählt, die den Kirchenvorstand in der konkreten Vorgesetztenfunktion vertreten.

Nicht nur weltliches, sondern auch geistliches Gremium

Neben dieser weltlichen Vorgesetzten-, Leitungs-, Steuerungs- und Führungsfunktion erhebt der Kirchenvorstand aber auch den Anspruch, mehr als ein Vorstand zu sein, wie man ihn z.B. von Vereins- oder Parteivorständen kennt. Er führt nämlich nicht nur die Geschäfte der Kirchengemeinde und ist verantwortlich für den Beschluss der Jahresrechnung etc., sondern er ist auch zuständig für die Belange der Gottesdienste, für die ordentliche und „lautere Verkündigung“, sowie für die verantwortungsvolle Verwaltung der Sakramente. Insofern ist der Kirchenvorstand nicht nur ein weltliches, sondern auch ein geistliches Gremium, das seine Entscheidungen vor Gott trifft und ins Gebet trägt.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl, die im Juni ansteht, ist für die Kirchengemeinde also von enormer Wichtigkeit! Alle Kirchenmitglieder der evangelischen Kirchengemeinden Beerfelden und Schöllenbach/Bullau sind daher in besonderer Weise aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Aufgrund der pandemischen Situation findet in diesem Jahr die Kirchenvorstandswahl als Briefwahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig per Post ihre Wahlunterlagen an ihre Meldeadresse. Dort können sie die Wahl vornehmen und danach die Unterlagen per Post an die Kirchengemeinde zurücksenden, damit sie noch rechtzeitig vor dem 13. Juni ankommen. Sollte es mit dem postalischen Versand knapp zu werden drohen, können die ausgefüllten Wahlzettel auch persönlich bis 18 Uhr des 13. Juni in eine der öffentlichen Wahlurnen eingeworfen werden. Wo die sich dann genau befinden, wird rechtzeitig in der „Oberzent aktuell“ bekannt gegeben. Ausgefüllte Wahlzettel, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nachdem die Wahlzettel eingegangen sind, beginnt die Auszählung. Hierzu wurde ein Wahlvorstand gewählt, dem erfahrene Menschen angehören, die nicht bei der Wahl selbst gewählt werden können (oder deren Angehörige). Außerdem gibt es eine Handvoll Wahlhelfer, die den Wahlvorstand unterstützen.

Und dann?

Wenn der Kirchenvorstand gewählt wurde, wird das Wahlergebnis über die Homepage und das „Kirchenfenster“ bekannt gegeben. Allerdings bleibt der momentane Kirchenvorstand noch im Amt, bis der neue Kirchenvorstand ins Amt eingeführt ist. Dies soll am Erntedanksonntag (26.09.2021) stattfinden. Merken Sie sich den Termin also schon mal vor!

Es grüßt Sie

Ihr Pfarrer Bahre


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