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Seelsorge- und Beichtgeheimnis

Das Seelsorge- und Beichtgeheimnis ist in unserer Kirche eines der wichtigsten Fundamente unseres kirchlichen und seelsorgerlichen Handelns. Alles, was Sie unter dem Siegel des Seelsorgegeheimnisses einem Pfarrer anvertrauen, kann und darf er nicht einmal ansatzweise gegenüber anderen erwähnen. Sogar im Falle einer gerichtlichen Anordnung und sogar, wenn Sie dem Pfarrer im Nachhinein erlauben würden, über das ihm Anvertraute zu reden, ist es dem Pfarrer nicht gestattet, hierüber seine Verschwiegenheit zu brechen. Das Seelsorgegeheimnis wird nämlich nur dann bewahrt, wenn es wirklich und unter allen Umständen nicht gebrochen wird. Dafür stehen wir als Kirche ein und darauf können Sie sich verlassen!

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